Diskriminierungsverbot (Europarecht)
Diskriminierungsverbot, Europarecht:
das Verbot von willkürlichen Ungleichbehandlungen. Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist im Geltungsbereich des Europarechts verboten (Artikel 12 EG-Vertrag); das hierin bestehende Diskriminierungsverbot ist eine Ausprägung des vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für das Gemeinschaftsrecht entwickelten allgemeinen Gleichheitssatzes. Das Diskriminierungsverbot nach Artikel 12 ist nach der Rechtsprechung des EuGH unmittelbar geltendes
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