Zwingende Bürgerbeteiligung
Eine zwingende Bürgerbeteiligung sehen die Verfassungen vieler Länder für die Annahme einer neuen Verfassung vor, so z. B. auch das deutsche Grundgesetz (GG): Nach Art. 146 GG tritt dieses an dem Tag außer Kraft, an dem sich das Volk (per Volksabstimmung) eine neue Verfassung gibt. Manche Verfassungen sehen auch vor, dass über jede
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe