Initiativrecht für die Herbeiführung einer Volksabstimmung
Bei der Ausgestaltung direktdemokratischer Elemente muss man danach unterscheiden, bei wem die Initiative zu einer Bürgerbeteiligung liegt. Dabei gibt es drei Möglichkeiten:
Zwingende Bürgerbeteiligung
Initiative durch Regierung oder Parlament
Initiative durch das Volk
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe