Sachenrecht

Sachenrecht, die Gesamtheit der Vorschriften über die Rechtsbeziehungen der Personen zu den Sachen (dingliches Recht); auch die einzelnen dinglichen Rechte. Das Sachenrecht ist im 3. Buch des BGB enthalten (§§ 854–1296). Es basiert auf deutschem, nicht auf römischem Recht. Die Zahl der Sachenrechte ist geschlossen, d. h., andere als

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