Deutscher Evangelischer Kirchenbund

Deutscher Evangelischer Kirchenbund, der am 25.5.1922 in der Schlosskirche zu Wittenberg vollzogene Zusammenschluss der deutschen evangelischen Landeskirchen.

Föderativ strukturiert, mit Sitz der Bundesorgane in Berlin, wurde der Deutsche Evangelische Kirchenbund 1924 vom Reichsminister des Inneren als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Organe waren der alle drei Jahre zusammentretende Kirchentag, der Kirchenbundesrat und der Deutsche Evangelische Kirchenausschuss als vollziehendes Organ. Als Repräsentant der evangelischen Kirche vertrat der Deutsche

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