Schullexikon

Schullexikon
Login

Dentist

Dentist [lateinisch] der, -en/-en,

bis 1952 gültige Berufsbezeichnung für Zahnbehandler, die nicht als Zahnarzt approbiert waren. Nach dem Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde in der Bundesrepublik Deutschland vom 31. 3. 1952 konnten Dentisten die Bestallung als Zahnarzt nach erfolgreicher Teilnahme an einem Fortbildungskurs über Mund- und Kieferkrankheiten sowie Arzneimittellehre erwerben.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.