Regelung der Deliktsfähigkeit im österreichischen Recht
In Österreich beginnt die privatrechtliche Deliktsfähigkeit mit 14 Jahren. Das Deliktsfähigkeitsalter ist damit – anders als in Deutschland – genauso geregelt wie das Strafmündigkeitsalter. In Fällen, in denen es angemessen (»billig«) erscheint, kommt eine Schadenersatzverpflichtung allerdings auch schon bei jüngeren Minderjährigen in Betracht – eine vergleichbare Regelung gibt es
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Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe