Consensus (katholisches Kirchenrecht)
Consensus [lateinisch »Übereinstimmung«, »Zustimmung«] der, -/-, katholisches Kirchenrecht:
die Zustimmung zu einem Rechtsgeschäft, im engeren Sinn der Ehekonsens (Consensus matrimonialis), die zwischen ehefähigen Personen zur Eheschließung notwendige innere Willenseinigung und gegenseitige äußere Willenserklärung (cc. 1095 ff. CIC).
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