Priesterrat (katholisches Kirchenrecht)
Priesterrat, katholisches Kirchenrecht:
das vom 2. Vatikanischen Konzil gewünschte (1965) und im CIC von 1983 näher ausgestaltete Beratungsorgan des Diözesanbischofs (cc. 495–502). Die Mitglieder des Priesterrats werden überwiegend frei gewählt, teils vom Bischof berufen oder gehören ihm kraft Amtes an. Aus seiner Mitte wird das Konsultorenkollegium gebildet.
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