Recht
Der Gerichtsaufbau gemäß Gesetz von 1987 umfasst die örtlichen »Residenz«-Gerichte für niedrige Streitwerte und kleine Straftaten; vorgeschaltet zur Schlichtung sind die »Notabelnräte des Hügels« (einer örtlichen oder Bevölkerungseinheit). Umfassend zuständig sind die Land-(»Große Instanz«-)Gerichte für Zivilsachen und Strafsachen sowie Handelssachen, wo kein Handelsgericht besteht; entsprechend die Handelsgerichte, Arbeitsgerichte und Verwaltungsgerichte.
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