Bürgermeistertestament
Bürgermeistertestament, das in Gegenwart zweier Zeugen vom Bürgermeister des Aufenthaltsortes des Testierenden als Nottestament niedergeschriebene Testament. Es verliert grundsätzlich seine Wirksamkeit, wenn der Testierende drei Monate nach Errichtung des Bürgermeistertestaments noch lebt (§ 2249 BGB).
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