Bundeszwang

Bundeszwang, die früher als Bundesexekution (Reichsexekution) bezeichnete Zwangsgewalt gemäß Artikel 37 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Wenn ein Land die Pflichten nicht erfüllt, die ihm als Bundesglied nach dem Grundgesetz oder den Bundesgesetzen gegenüber dem Bund oder einem anderen Bundesland obliegen, kann der Bund dieses Land mit den notwendigen Maßnahmen zur Pflichterfüllung anhalten.

Quellenangabe

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