Bundespräsident (Deutschland)

Wahl

In Deutschland wird der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin nicht direkt (»unmittelbar«) vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Das bestimmt Artikel 54 Grundgesetz (GG). Anders als z. B. bei den Präsidenten in Frankreich oder in den USA erhält das deutsche Staatsoberhaupt seine Berechtigung (»Legitimation«) also nicht durch eine Abstimmung aller

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.