Wahl
In Deutschland wird der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin nicht direkt (»unmittelbar«) vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt. Das bestimmt Artikel 54 Grundgesetz (GG). Anders als z. B. bei den Präsidenten in Frankreich oder in den USA erhält das deutsche Staatsoberhaupt seine Berechtigung (»Legitimation«) also nicht durch eine Abstimmung aller
Informationen zum Artikel
Quellenangabe