Historischer Hintergrund
Nach dem Zweiten Weltkrieg waren viele Expertinnen und Experten im Parlamentarischen Rat der Meinung, dass Fehler in der Verfassung den Untergang der Weimarer Republik begünstigt hätten. Deshalb legte der Parlamentarische Rat bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland ein besonderes Augenmerk darauf, solche Fehler zu vermeiden. Dazu gehörte auch, den Bundespräsidenten
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