Bodmerei
Bodmerei [niederdeutsch],
Darlehensaufnahme durch den auf der Reise befindlichen Kapitän eines Seeschiffes gegen Verpfändung (»Verbodmung«) von Schiff oder Fracht in Notfällen; durch das Aufkommen moderner Nachrichten- und Bankverbindungen bedeutungslos. Die Bestimmungen des HGB über die Bodmerei wurden durch Gesetz vom 21. 6. 1972 aufgehoben.
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