Voraussetzungen der Strafverfolgung
Betrug ist grundsätzlich ein sogenanntes Offizialdelikt, d. h. er wird von Amts wegen verfolgt – unabhängig davon, ob der oder die Geschädigte Strafantrag stellt.
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
Mitwirkende
Ralph Zade
Quellenangabe
redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte
altersgerecht aufbereitet im Schullexikon
monatlich kündbar