Besitzeinkommen
Besitzeinkommen, Vermögenseinkommen,
im Gegensatz zum Arbeitseinkommen (Arbeitsentgelt) das Einkommen, das als Entgelt für die Nutzung von Geld- oder Sachvermögen zufließt. Das »Unternehmens- und Vermögenseinkommen« im steuerlichen Sinn (früher: »Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen«) kann neben Besitzeinkommen (Kapitalverzinsung und Risikoprämie) auch eine Vergütung der unternehmerischen Tätigkeit (Unternehmerlohn) enthalten. Es kann zwischen kontraktbestimmten Besitzeinkommen
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