beauftragter Richter
beauftragter Richter, Mitglied eines kollegialen Zivil- oder Strafgerichts, dem durch Beschluss einzelne Amtshandlungen aus dem Geschäftsbereich des Kollegiums, nicht jedoch die Endentscheidung, übertragen sind. Zulässig zur Vornahme eines Güteversuchs, zur Anhörung in Ehe- und Kindschaftssachen und insbesondere zur Beweisaufnahme.
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