Ausgleichsfonds Währungsumstellung

Ausgleichsfonds Währungsumstellung, durch das Gesetz über die Errichtung des Ausgleichsfonds Währungsumstellung vom 13. 9. 1990 geschaffene Anstalt des öffentlichen Rechts zur Verwaltung der durch die Währungsumstellung auf DM entstandenen Ausgleichsforderungen und -verbindlichkeiten ostdeutscher Banken und Außenhandelsbetriebe (Altschulden). Zur Geschäftsbesorgung bedient sich der Fonds seit 1. 10. 1994 der Kreditanstalt

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