Amtseid

Amtseid, Diensteid,

die vom Träger eines öffentl. Amtes, das nicht als beamtenrechtliches Dienstverhältnis ausgestaltet ist (z. B. Staatsoberhaupt, Regierungschef, Minister; vgl. für Dtl. Art 56, 64 Satz 2 GG) bei Amtsantritt zu leistende feierliche Verpflichtung, die Amtspflichten treu zu erfüllen, insb. Verfassung, Gesetz und Recht zu wahren. Dem Amtseid entspricht bei Beamten

Quellenangabe

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