Admiral (Militärwesen)

Admiral [französisch, von arabisch amīr ar-raẖl »Befehlshaber der Transportflotte«] der, -s/-e,  Militärwesen:

ursprünglich Funktions-, später Dienstgradbezeichnung eines Führers von Kriegsschiffsverbänden oder Chefs einer Marinebehörde; in der Bundesmarine verschiedene Rangstufen: Flottillenadmiral (entspricht dem Brigadegeneral), Konteradmiral (Generalmajor), Vizeadmiral (Generalleutnant) und Admiral (General); in der früheren deutschen Kriegsmarine (bis 1945) auch Generaladmiral (Generaloberst) und Großadmiral (Generalfeldmarschall).

Quellenangabe

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