Staatsrecht und Verfassung
Staatsrechtlich war Österreich-Ungarn eine Personal- und Realunion (Doppelmonarchie) der im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder (Kaiserreich Österreich; Zisleithanien) und der Länder der ungarischen Stephanskrone (Königreich Ungarn; Transleithanien). In beiden Reichsteilen war die Krone erblich im Haus Habsburg-Lothringen (Pragmatische Sanktion). Gemeinsam verwalteten beide die 1878 besetzten, 1908 als Reichslande einverleibten vormaligen
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