Zwischenzinsen
Zwischenzinsen, die Zinsen für den Zeitraum zwischen Zahlung und Fälligkeit einer Forderung. Grundsätzlich ist der Schuldner, der eine unverzinsliche Schuld vor Fälligkeit bezahlt, zum Abzug von Zwischenzinsen nicht berechtigt (§ 272 BGB); das Gesetz enthält aber für bestimmte Fälle ausdrückliche Ausnahmen von diesem Grundsatz (z. B. im Hypothekenrecht §
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