Zündholzmonopol
Zündholzmonopol, Zündwarenmonopol,
ein 1930 begründetes Finanzmonopol in Form eines Zwischenhandelsmonopols, dessen Errichtung die Vorbedingung für die Zeichnung einer Anleihe des Deutschen Reiches (»Kreuger-Anleihe«, nach I. Kreuger) durch die Svenska Tändsticks AB war. Zur Ausübung des Zündholzmonopols wurde die 1926 gegründete Deutsche Zündholzverkaufs-AG in die Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft (DZMG, Sitz: Berlin, dann Frankfurt am Main)
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