Zündholzmonopol

Zündholzmonopol, Zündwarenmonopol,

ein 1930 begründetes Finanzmonopol in Form eines Zwischenhandelsmonopols, dessen Errichtung die Vorbedingung für die Zeichnung einer Anleihe des Deutschen Reiches (»Kreuger-Anleihe«, nach I. Kreuger) durch die Svenska Tändsticks AB war. Zur Ausübung des Zündholzmonopols wurde die 1926 gegründete Deutsche Zündholzverkaufs-AG in die Deutsche Zündwaren-Monopolgesellschaft (DZMG, Sitz: Berlin, dann Frankfurt am Main)

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.