Reichsschulden
Reichs|schulden, die Verpflichtungen des Deutschen Reichs aus der Kreditaufnahme. Nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz vom 5. 11. 1957 galten grundsätzlich alle vor dem 1. 8. 1945 begründeten Forderungen gegen das Deutsche Reich, die Reichspost, die Reichsbahn, das Unternehmen Reichsautobahn oder gegen das Land Preußen als erloschen. Reichsanleihen wurden im Verhältnis
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