Zielvereinbarung (Arbeitsrecht)

Zielvereinbarung, Arbeitsrecht:

die Vereinbarung besonderer Leistungsziele zwischen dem zuständigen Leiter und dem Mitarbeiter, die der Mitarbeiter in einem bestimmten Zeitraum erreichen soll. Im Angestelltenbereich lassen sich in der Regel weder Akkordentlohnung noch Prämienlohnsysteme einführen. Vielfach sind aber Leistungslohnkomponenten erwünscht. Sie können Motivation und Arbeitsleistung erhöhen und dienen der Lohngerechtigkeit. Grundlage der Leistungsentlohnung

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