Zent

Zent [mittelhochdeutsch zent, cent, von spätlateinisch centena »Hundertschaft«, zu lateinisch centum »hundert«] die, -/-en, Sent, Zentgericht,

während des hohen Mittelalters im Zuge der Friedensbewegung (Landfrieden) neben der gräflichen Gerichtsbarkeit entstehende Gerichte, die mit Zentschöffen unter dem Vorsitz eines vom Landesherrn bestellten Zentgrafen besetzt waren (in Sachsen »Gogerichte«). Dem Zent oblag im Allgemeinen ausschließlich die Blutgerichtsbarkeit (Hochgericht). Eine sachliche Kontinuität zwischen fränkischem Centena

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