Landfrieden
Landfrieden, im Heiligen Römischen Reich vom Mittelalter bis 1806 das vom Kaiser oder König mit Gesetzeswirkung oder von den Ständen in Form der Einung erlassene allgemeine Friedensgebot zur Verhinderung der Fehde. Die Landfriedenserlasse, die durch Eidesleistung der Beteiligten verbindlich wurden, bedrohten die Gefährdung oder Verletzung des öffentlichen Friedens mit
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