Zensuswahlrecht
Zensuswahlrecht, ein Wahlrecht, das das Wahlrecht als solches oder das Stimmengewicht an den Umfang des Vermögens oder der Steuerleistung bindet (im Unterschied zum Pluralwahlrecht). Das Zensuswahlrecht widerspricht damit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl, darüber hinaus wenn Teile der Bevölkerung kein Stimmrecht haben auch dem Grundsatz der Allgemeinheit der
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