Dreiklassenwahlrecht

Das Dreiklassenwahlrecht galt bei den Parlamentswahlen in Preußen zwischen 1849 und 1918.

Nachdem die Frankfurter Nationalversammlung gescheitert war, führte König Friedrich Wilhelm IV das Dreiklassenwahlrecht in Preußen ein. Wahlberechtigt waren alle Männer, die mindestens 24 Jahre alt waren.

Quellenangabe

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