Kurienwahlrecht
Kurienwahlrecht, im österreichischen Kaiserreich ab 1861 bzw. in Österreich-Ungarn (ab 1867) Wahlrecht für die Volksvertretungen (Reichsrat bis 1907, Landtage und Gemeinderäte bis 1918), das die Wähler in Klassen (Kurien) einteilte. Über die Zugehörigkeit zu einer Kurie entschied vor allem die direkte Steuerleistung, aber auch Bildungsgrad und die Bekleidung öffentlicher
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