Wandlung (Recht)
Wandlung, Recht: Wandelung,
das Rückgängigmachen eines Kauf- oder eines Werkvertrags wegen eines vom Verkäufer oder Unternehmer zu vertretenden Sachmangels. Der Begriff ist im BGB seit dem 1. 1. 2002 (Schuldrechtsmodernisierungsgesetz) durch den sprachlich moderneren Terminus des Rücktritts ersetzt worden. Auch vor 2002 galten für die Durchführung der Wandlung im Wesentlichen die Bestimmungen über
Informationen zum Artikel
Quellenangabe