Wahlfeststellung
Wahlfeststellung, Alternativfeststellung,
in einem Strafurteil die Feststellung, dass der Beschuldigte durch seine Tat die eine oder die andere strafbare Handlung begangen hat, ohne dass bewiesen werden kann, welche von beiden er begangen hat (z. B. ein Zeuge macht in zwei Instanzen sich widersprechende Aussagen; ein Täter ist im Besitz von Diebesgut, ohne
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