Vollstreckungsklausel

Vollstreckungsklausel, neben Vollstreckungstitel und Zustellung eine der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Die Vollstreckungsklausel ist notwendiger Bestandteil einer vollstreckbaren Ausfertigung; sie lautet: »Vorstehende Ausfertigung wird ... zum Zweck der Zwangsvollstreckung erteilt« (§ 725 ZPO). Die Vollstreckungsklausel ist einem Urteil beizufügen, vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Siegel zu versehen.

Quellenangabe

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