vollstreckbare Ausfertigung
vollstreckbare Ausfertigung, die mit der Vollstreckungsklausel versehene Ausfertigung eines Vollstreckungstitels; sie ermöglicht die Zwangsvollstreckung und wird vom Gericht (Rechtspfleger, Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) oder (bei vollstreckbaren Urkunden) vom Notar erteilt.
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