vollstreckbare Urkunde
vollstreckbare Urkunde, exekutorische Urkunde,
die von einem Gericht oder Notar in vorgeschriebener Form aufgenommene, die Verpflichtung zur Leistung einer Geldsumme oder anderer vertretbarer Sachen oder Wertpapiere enthaltende Urkunde, in der sich der Schuldner der sofortigen, d. h. ohne Prozess und Urteil vorzunehmenden Zwangsvollstreckung unterwirft. Die zu erbringende Leistung muss so bestimmt bezeichnet sein, dass
Informationen zum Artikel
Quellenangabe