Die Idee der Volkssouveränität
Bevor es in Staaten das Prinzip der »Volkssouveränität« gab, waren meisten Monarchen die Alleinherrschenden. Königinnen und Könige herrschten über ihre Untertanen. Ihre Macht wurde vererbt (Erbmonarchie) oder aber sie wurden von einem bestimmten Personenkreis gewählt (Wahlmonarchie). In keinem Fall mussten die Untertanen, also das Volk der Herrschaft zustimmen. Die Monarchen beriefen sich darauf,
Informationen zum Artikel
Mitwirkende
Dr. Melanie Carina Schmoll
Quellenangabe