Veto
Veto [v-; lateinisch veto »ich verbiete«] das, -s/-s, Vetorecht,
das Recht eines einzelnen Amtsträgers, einer Behörde oder eines kollegialen Gremiums, auch einer Minderheit, durch Einspruch das Zustandekommen eines Beschlusses oder seine Durchführung zu verhindern. Das absolute Veto verhindert das Zustandekommen eines verbindlichen Beschlusses endgültig; das suspensive Veto (devolutive, aufschiebende Veto) hemmt das Zustandekommen eines Beschlusses nur, bis
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