vertretbare Sache

vertretbare Sache, fungible Sache,

eine bewegliche Sache, die im Rechtsverkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt zu werden pflegt (§ 91 BGB), z. B. Geld, Kohlen u. a. Nur eine vertretbare Sache kann Gegenstand eines Darlehens sein. Auf einen Werklieferungsvertrag, der die Herstellung einer vertretbaren Sache zum Gegenstand hat, findet allein Kaufvertragsrecht Anwendung.

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