Versicherungsmissbrauch

Versicherungsmissbrauch, strafbare Handlung, die nach § 265 StGB begeht, wer eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache beschädigt, zerstört, in ihrer Brauchbarkeit beeinträchtigt, beiseiteschafft oder einem anderen (z. B. einer Autoschieberbande) überlässt, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen. Der Versicherungsmissbrauch

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