Vergewaltigung

Der Begriff Vergewaltigung bezeichnet Geschlechtsverkehr, der durch Gewalt, Drohung oder das Ausnutzen einer hilflosen Lage des Opfers erzwungen wird.

Die Vergewaltigung wird im deutschen Strafgesetzbuch als besonders schwerer Fall sexueller Nötigung erfasst. Die Vergewaltigung von Frauen ist sowohl innerhalb als auch außerhalb der Ehe strafbar. Außerdem kann wegen Vergewaltigung bestraft werden, wer einen Mann zu einer sexuellen Handlung zwingt, die ihn besonders erniedrigt. Die Vergewaltigung von Kindern und Jugendlichen

Quellenangabe

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