Versammlung (Recht)

Versammlung, Recht:

Das Versammlungsgesetz regelt die öffentlichen, d. h. allgemein zugänglichen Versammlungen und unterscheidet entsprechend Artikel 8 GG zwischen Versammlungen unter freiem Himmel und Versammlungen in geschlossenen Räumen. Im Hinblick auf die gesetzlich vorgesehene grundsätzliche Anmeldepflicht ist der Begriff der Eilversammlung und der Spontanversammlung geprägt worden.

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