Vermögen (Privatrecht)
Vermögen, Privatrecht:
die Gesamtheit der Aktiva, der Inbegriff der in Geld schätzbaren Güter einer Person (z. B. Bargeld, Forderungen, Anwartschaften, Grundeigentum). Nach römischem und gemeinem Recht waren die Schulden negatives Vermögen; nach dem BGB bilden sie eine Belastung des Vermögens.
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