Vermögen (Privatrecht)

Vermögen, Privatrecht:

die Gesamtheit der Aktiva, der Inbegriff der in Geld schätzbaren Güter einer Person (z. B. Bargeld, Forderungen, Anwartschaften, Grundeigentum). Nach römischem und gemeinem Recht waren die Schulden negatives Vermögen; nach dem BGB bilden sie eine Belastung des Vermögens.

Quellenangabe

Kostenlos testen
  • redaktionell geprüfte und verlässliche Inhalte

  • altersgerecht aufbereitet im Schullexikon

  • monatlich kündbar

oder
Sie sind Lehrkraft? Starten Sie Ihren kostenlosen Test hier.