Deliktsfähigkeit (Privatrecht)

Als Deliktsfähigkeit bezeichnet man im deutschen Recht die Fähigkeit, sich durch eigenes rechtswidriges Verhalten schadenersatzpflichtig zu machen.

Deliktsfähigkeit
IMAGO / blickwinkel

Deliktsfähigkeit. Die Frage, ob jemand deliktsfähig ist, spielt z. B. bei Vandalismus eine Rolle.

 

Abgrenzung von anderen Begriffen

Regelung der Deliktsfähigkeit im deutschen Recht

Deliktsfähigkeit von Minderjährigen

Deliktsfähigkeit von Volljährigen

Haftung von Aufsichtspersonen bei fehlender Deliktsfähigkeit

Haftung einer Person trotz fehlender Deliktsfähigkeit

Regelung der Deliktsfähigkeit im österreichischen Recht

Regelung der Deliktsfähigkeit im schweizerischen Recht

Mitwirkende

Ralph Zade

Quellenangabe

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