Vermutung (Recht)
Vermutung, lateinisch Praesumptio, Recht:
Anweisung des Gesetzes an den Rechtsanwendenden, seiner rechtlichen Beurteilung eine bestimmte Sach- oder Rechtslage zugrunde zu legen, wenn bestimmte Umstände gegeben sind. Derjenige, für den die Vermutung spricht, braucht nicht zu beweisen, dass die vermutete Sach- oder Rechtslage besteht. Man unterscheidet widerlegbare und unwiderlegbare Vermutung, je nachdem, ob der Gegenbeweis
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