Abandon (Gesellschaftsrecht)
Abandon [abãˈdɔ̃ː, französisch »Verzicht«] der, -s/-s, Gesellschaftsrecht:
bei einer GmbH die Aufgabe eines Geschäftsanteils zugunsten der Gesellschaft durch einen Gesellschafter, um sich von der Nachschusspflicht zu befreien (§ 27 GmbH-Gesetz); ferner die gegen angemessene Barabfindung erfolgte Aufgabe des Anteils an einer Gesellschaft (z. B. AG), wenn diese gegen den Willen des Gesellschafters (Aktionärs) in eine Gesellschaft anderer
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