Umtausch (bürgerliches Recht)

Umtausch, bürgerliches Recht:

das von vielen Verkäufern den Käufern (zeitlich begrenzt) gewährte Recht, Ware gegen andere (zumeist ähnliche) Ware des Verkäufers auszutauschen (in der Regel gegen Vorlage der Kassenquittung). Der Umtausch ist rechtlich kein Kauf auf Probe, sondern ein Fall der Ersetzungsbefugnis. Auf Umtausch besteht nur dann ein Rechtsanspruch, wenn das Umtauschrecht vorbehalten

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