Überbau (zivilrechtlich)
Überbau, zivilrechtlich der Fall, dass der Eigentümer eines Grundstücks bei der Errichtung eines Gebäudes über die Grenze gebaut und somit einen Teil des Nachbargrundstücks benutzt hat. Der Nachbar hat den Überbau zu dulden, wenn dem anderen Teil weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt und nicht vor oder sofort
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