Notstand (Zivilrecht)

Notstand, Zivilrecht:

Im Zivilrecht unterscheidet man zwischen defensivem (§ 228 BGB) und aggressivem Notstand (§ 904 BGB). Im Fall des defensiven Notstands ist es erlaubt, eine fremde Sache (oder ein Tier) zu beschädigen oder zu zerstören, um eine durch sie drohende Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden (z. B. die

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